Vor einer Aufnahme Ihres Hundes zur Betreuung über Nacht oder auch als Tageshund geht folgendes voraus:
1. Vereinbarung eines Ersttermin zum Kennenlernen incl. Probestunde - kostenpflichtig. Dieser Termin kann nur stattfinden, wenn der Impfstatus aktuell ist, und diesen sowie eine Kopie der Tierhalterhaftpflichtversicherung mitgebracht wird.
2. Beratung und Besprechnung aller Fragen finden bei diesem Termin statt.
3. Probenacht und Eingewöhnungen werden folgen.
4. Feststellung evtl. Aufpreis bei Hunden mit besonderen Aufwand.
5. Vertragsvereinbarung und Zahlung - erst dann ist der Betreuungsplatz fest reserviert
Aufnahmevoraussetzungen
- Pensions-/Betreuungsvertrag zw. Hundepension und Tierhalter
- Jeder Hund muss wirksam gegen Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Parainfluenza (Zwingerhusten) und Tollwut geimpft sein
- Der Impfausweis muss vor dem Aufenthalt zur Kontrolle vorgezeigt werden und verbleibt in der Pension, während des Aufenthalts des Hundes
- Jeder Hund muss aktuell entwurmt sein, sowie Zecken- und Flohschutz behandelt sein
- Für jeden Hund muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen (bitte in Kopie mitbringen)
- Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden
- Im Falle einer Erkrankung des Tieres ist die Pension berechtigt, einen Tierarzt zu Lasten
des Tierhalters mit der Behandlung zu beauftragen
- Wie auch bei allen anderen Pensionsgästen, ist ein vorheriger Besuch Voraussetzung, kostenpflichtig
(Terminvereinbarung)
- Gerne können eigene Hundekörbchen, Decken... mitgebracht werden
- Wenn das eigene Futter mitgebracht wird, bitte eine geeignete, verschließbare und stabile Futterkiste wählen, mit Namen des Hundes und des Halters versehen. Auch die Futtermenge angemessen für
den Zeitraum.
Anreise- und Abholung
ÜBERNACHTUNG:
montags bis freitags:
10:00/12:00/16:00 Uhr
samstags:
14:00 Uhr
sonntags und feiertags: NICHT MÖGLICH außer Notfälle
TAGESBETREUUNG:
montags bis freitags:
Bringen 7:00-8:00 Uhr
Abholung: 12:00-13:30 / 15:30-17:30 Uhr
Vertrags- und Stornobedingungen:
Der Pensionsplatz gilt nur als reserviert, wenn die Buchungsbestätigung/Vertrag ausgefüllt, unterzeichnet und der Hundepension übergeben wurde. Danach sind nach Aufforderung durch Rechnungsstellung zu leisten.
Bei Vertragsrücktritt bezügl Urlaubsbetreuung des Tierhalters vor dem vereinbarten Termin sind Stornokosten zu entrichten:
28 Tage vor Termin - es fallen keine Kosten an
27-15 Tage vor Termin - 30% des Gesamtbetrages
14 Tage vor Termin - 50% des Gesamtbetrages
(2025 6 Wochen vor Termin - keine Kosten
Ab 6 Wochen - 50% des Gesamtbetrages)
Vertragsbedingung bezügl. Tagesbetreuung im Abo:
Die Dauer der Tagesbetreuung ist bindend für jeweils vier Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch. Kündigung 4 Wochen vor Ablauf. In der monatlichen Pauschale sind Urlaubszeit, Feiertage, Kranktage des Hundes usw berücksichtigt. Die Betreuungstage sind festgelegte Tage und können nicht verschoben oder nachgeholt werden.
Rücktritt durch die Tierpension:
Die Tierpension ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten:
- falsche Angabe des Besitzers über Gesundheit oder Charakter des Tieres, er darf keine ansteckende Krankheiten haben
- Aggression gegenüber anderen Tieren oder Menschen
Für den Kunden entsteht in diesen Fällen kein Recht auf Schadensersatz.