Aufnahmevoraussetzungen
- Pensions-/Betreuungsvertrag zw. Hundepension und Tierhalter
- Jeder Hund muss wirksam gegen Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Parainfluenza (Zwingerhusten) und Tollwut geimpft sein
- Der Impfausweis muss vor dem Aufenthalt zur Kontrolle vorgezeigt werden und verbleibt in der Pension, während des Aufenthalts des Hundes
- Jeder Hund muss aktuell entwurmt sein (Nachweis Tierarzt), sowie Zecken- und Flohschutz behandelt sein
- Für jeden Hund muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen (bitte in Kopie mitbringen)
- Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden
- Im Falle einer Erkrankung des Tieres ist die Pension berechtigt, einen Tierarzt zu Lasten
des Tierhalters mit der Behandlung zu beauftragen
- Wie auch bei allen anderen Pensionsgästen, ist ein vorheriger Besuch Voraussetzung, kostenpflichtig
(Terminvereinbarung)
- Gerne können eigene Hundedecke... mitgebracht werden
- Mitgebrachtes Futter: bitte verschließbare und stabile Futterkiste wählen, mit Namen des Hundes und des Halters versehen. Auch die Futtermenge angemessen für den Zeitraum.
Anreise- und Abholung
ÜBERNACHTUNG:
montags bis freitags:
9:00 / 15:00 Uhr
samstags:
14:00 Uhr
sonntags und feiertags: NICHT MÖGLICH
außer Notfälle
TAGESBETREUUNG:
montags bis freitags:
Bringen 7:00-8:00 Uhr
Abholung 15:30-17:30 Uhr
Vertrags- und Stornobedingungen:
Der Pensionsplatz gilt nur als reserviert, wenn die Buchungsbestätigung/Vertrag ausgefüllt, unterzeichnet und der Hundepension übergeben wurde. Danach sind nach Aufforderung durch Rechnungsstellung zu leisten.
Bei Vertragsrücktritt bezügl Urlaubsbetreuung des Tierhalters vor dem vereinbarten Termin sind Stornokosten zu entrichten:
6 Wochen vor Termin - keine Kosten
Ab 6 Wochen - 50% des Gesamtbetrages
Vertragsbedingung bezügl. Tagesbetreuung im Abo:
Die Dauer der Tagesbetreuung ist bindend für jeweils vier Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch. Kündigung 4 Wochen vor Ablauf. In der monatlichen Pauschale sind Urlaubszeit, Feiertage, Kranktage des Hundes usw berücksichtigt. Die Betreuungstage sind festgelegte Tage und können nicht verschoben oder nachgeholt werden.
Rücktritt durch die Tierpension:
Die Tierpension ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten:
- falsche Angabe des Besitzers über Gesundheit oder Charakter des Tieres, er darf keine ansteckende Krankheiten haben
- Aggression gegenüber anderen Tieren oder Menschen
Für den Kunden entsteht in diesen Fällen kein Recht auf Schadensersatz.